Trauung


„Eine glückliche Ehe ist eine größere Wundertat Gottes als die Teilung des Schilfmeeres.“

(Jüdisches Sprichwort)

Am Anfang ist die Liebe zwischen zwei Menschen. Sie lebt jedoch nicht allein aus sich, kann allein nicht überleben. Deshalb gibt es die kirchliche Trauung.

Bedeutung der Trauung

In der kirchlichen Trauung wird die Liebe zwischen zwei Menschen in den Horizont der Schöpfung eingezeichnet. Liebe ist nicht persönlicher Verdienst und ist auch nicht käuflich. Sie braucht regelmäßige Pflege, von den Liebenden und von der Welt, in der sie leben. Sie ist ein Geschenk Gottes. Dankbarkeit und Freude prägen deshalb die kirchliche Feier.

In der Trauung empfängt das Brautpaar den Segen Gottes. Den beiden Liebenden wird in der gottesdienstlichen Feier versichert, dass Gottes Segen sie in ihrem Wagnis „Ehe“ begleitet. Denn es ist alles andere als selbstverständlich, dass zwei Menschen mit ihren je eigenen Träumen und Wünschen, Lebensplänen und -geschichten, Fähigkeiten und blinden Flecken eine feste lebenslange Beziehung eingehen wollen und können.

Das sei eine dauerhafte Beziehung wollen, machen die Brautleute im Trauversprechen öffentlich. Sie bringen vor der Festgemeinde und Gott zum Ausdruck, was sie einander bedeuten und dass sie sich einander versprechen. Die Liebe zwischen Mann und Frau ist ein Geschenk Gottes. Dem verbindlichen Miteinander gilt Gottes Verheißung für gute und schlechte Tage !bis dass der Tod euch scheidet“. Die bayerische Landeskirche hält deshalb an der inhaltlichen Aussage zur Unverbrüchlichkeit der Ehe fest. Mit ihrem Versprechung verschließen die Brautleute nicht die Augen vor der traurigen Tatsache, dass Ehen scheitern können. Sie zeigen einander und der Gemeinde damit jedoch die Bereitschaft, ihre Liebe zu gestalten und wachsen zu lassen und in schweren Zeiten alles ihnen mögliche für das Miteinander zu geben.

Vorbereitung der Trauung

Das Brautpaar meldet frühzeitig, d.h. mehrere Monate vor dem geplanten Termin, im Pfarrbüro des Trauortes den Wunsch einer kirchlichen Trauung an. Sehr wichtig ist, dass das Brautpaar nicht nur einen Trauungstermin vorschlägt, sondern mindestens zwei. Zuständig für die Trauung ist der Pfarrer, in dessen Gemeindebereich das Brautpaar wohnt, Wunschpfarrer sind aufgrund der Vielzahl der Trauungstermine nicht möglich. Mit der Pfarrerin, dem Pfarrer kommt es dann zu einem Vorbereitungsgespräch. Für dieses Gespräch gibt es kaum feste Regeln. Meist geht es aber um die Gestaltung des Gottesdienstes und um das Paar selbst: die Liebe, wie sich beide kennengelernt haben, was ihnen aneinander wichtig ist und was sie von ihrer Beziehung erwarten.

Und nicht vergessen: das Familienstammbuch spätestens zur kirchlichen Trauung mitbringen. Für die bayerische Landeskirche ist die Heirat auf dem Standesamt der rechtsverbindliche Akt. Erst wenn ein Paar standesamtlich verheiratet ist, kann die kirchliche Trauung gefeiert werden.

Häufige Fragen zur Trauung

Wir möchten ökumenisch getraut werden. Ist die möglich?

Was der Volksmund mit ökumenischer Trauung bezeichnet, ist leider noch keine echte gemeinsame Trauung der beiden großen Konfessionen. es wird entweder die römisch-katholische ‚Trauung in der römisch-katholischen Kirche gefeiert mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers, einer evangelischen Pfarrerin. Oder aber die Trauung findet in der evangelischen Kirche statt mit Beteiligung eines römisch-katholischen Pfarrers dann ist es eine evangelische Trauung. In beiden Fällen empfiehlt es sich, besonders frühzeitig den Kontakt mit dem Pfarramt aufzunehmen.

Wünschen beide eine evangelische Trauung, sollte die römisch-katholische Ehepartnerin, bzw. der -partner vor der Trauung in seiner katholischen Pfarrei die „Befreiung von der Formpflicht“ (Dispens) beantragen.

Können wir kirchlich getraut werden, wenn ich oder mein Partner, meine Partnerin nicht Mitglied der Kirche ist?

Ja, unter bestimmten Umständen. Ist der Partner, die Partnerin Mitglied einer christlichen Kirche, die sich in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) zusammen geschlossen haben, wird die übliche Trauung gefeiert. Im Traugespräch sind die relevanten Fragen offen zu benennen.

Gehört der Partner oder die Partnerin keiner christlichen Kirche an, kann ein „Gottesdienst anlässlich der Eheschließung zwischen einem evangelischen Christen und einem Nichtchristen“ gefeiert werden. Einzelheiten darüber erfahren Sie im Pfarramt.

Kann ich kirchlich getraut werden, wenn ich geschieden worden bin?

Es ist eine traurige Tatsache, dass Ehen scheitern. Schuld haben und „Sich-schuldig-fühlen“ ist unterschwelliges Thema in nahezu jeder Trennung. Geschiedene bringen in der kirchlichen Trauung den Wunsch nach Vergebung und Neuanfang zu Ausdruck. Beides schenkt Gott. Die erneute Trauung stellt die Kirche jedoch vor einen Konflikt. das christliche Verständnis kennt nämlich keine zweite oder dritte Trauung. Die erste wird auch in keinem menschlichen Ritual aufgehoben. Der Pfarrer, die Pfarrerin wird in einem persönlichen Gespräch die Motive für den Wunsch nach einer kirchlichen Trauung erfragen. Drauf hin muss er, muss sie entscheiden, ob er, ob sie dem Wunsch des Paares entsprechen kann.

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